Assistenz · Bildung · § 112 SGB IX
Studienassistenz.
Selbstbestimmt studieren.
Wir begleiten Studierende mit Behinderung im Hochschulalltag: auf dem Campus, in Vorlesungen, Seminaren und Praktika. Und wir helfen beim Antrag.
Leistung
Wobei hilft eine Studienassistenz?
Eine Studienassistenz unterstützt Sie bei allem, was Ihre Behinderung im Studium erschwert. Dazu gehören Wege auf dem Campus und zwischen Gebäuden, Handreichungen in Vorlesung, Seminar und Labor, Mitschriften, die Bibliothek, Organisation und Pausen. Die fachliche Leistung im Studium erbringen Sie selbst. Die Assistenz gleicht aus, was Ihre Beeinträchtigung erschwert.
Gesetz
Wer zahlt die Studienassistenz?
Assistenz im Studium ist eine Leistung zur Teilhabe an Bildung: „Hilfen zur hochschulischen Ausbildung“ nach § 112 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe. Sie können die Leistung auch als Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) erhalten. Ist das falsche Amt angeschrieben, wird der Antrag innerhalb von zwei Wochen weitergeleitet (§ 14 SGB IX). Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung an Ihrer Hochschule beraten Sie zusätzlich, etwa zum Nachteilsausgleich.
Ablauf
So kommen Sie zur Studienassistenz
- Bedarf beschreiben: Stundenplan, Wege, Situationen, in denen Sie Unterstützung brauchen.
- Formlosen Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe stellen, am besten einige Monate vor Semesterbeginn.
- Gesamtplanverfahren und Bescheid abwarten.
- Mit uns das Assistenzteam abstimmen und starten.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Studienassistenz?
Studierende mit einer wesentlichen Behinderung, die ohne Unterstützung nicht gleichberechtigt studieren können. Den Bedarf stellt der Träger der Eingliederungshilfe fest.
Wo beantrage ich Studienassistenz?
Beim Träger der Eingliederungshilfe, zuständig nach § 112 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX. Ein formloser schriftlicher Antrag genügt.
Macht die Assistenz meine Prüfungen oder Hausarbeiten?
Nein. Die fachliche Leistung erbringen Sie selbst. Die Assistenz unterstützt praktisch, zum Beispiel bei Wegen, Handreichungen oder Mitschriften.
Kann ich die Studienassistenz als Persönliches Budget bekommen?
Ja, Leistungen der Eingliederungshilfe sind budgetfähig (§ 29 SGB IX). Sie können damit auch die Pflegelöwen als Assistenzdienst beauftragen.
Helfen Sie beim Antrag?
Ja. Wir helfen Ihnen, Ihren Bedarf zu beschreiben und die Unterlagen vorzubereiten.
Wo bieten Sie das an?
In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. Fragen Sie uns, ob wir an Ihrem Ort ein Team aufbauen können.
Kontakt zu Pflegelöwen
Lassen Sie uns über Ihre Assistenz sprechen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Rückrufanfrage. Nennen Sie bitte Ihren Einsatzort und ob Sie sich erstmals orientieren oder einen Anbieterwechsel wünschen.
0511 373 566 50Gesetzestexte und Quellen
Stand: 3. November 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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