Assistenz · Arbeit · § 185 SGB IX
Arbeitsassistenz.
Unterstützung im Job.
Unsere Assistenzkräfte unterstützen Sie am Arbeitsplatz oder im Homeoffice, damit Sie Ihren Beruf selbstbestimmt ausüben können.
Leistung
Was macht eine Arbeitsassistenz?
Eine Arbeitsassistenz übernimmt Handreichungen, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst erledigen können: Unterlagen holen und ordnen, Geräte bedienen, Begleitung auf Dienstwegen und bei Terminen. Ihre eigentliche Arbeit erledigen Sie selbst. Die Assistenz arbeitet nach Ihren Anweisungen.
Gesetz
Wer zahlt die Arbeitsassistenz?
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz durch das Integrationsamt (§ 185 Abs. 5 SGB IX). Brauchen Sie die Assistenz, um einen Arbeitsplatz zu bekommen, ist der Rehabilitationsträger zuständig, etwa die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung (§ 49 Abs. 8 Nr. 3 SGB IX). Gleichgestellte Menschen nach § 2 Abs. 3 SGB IX können die Leistung ebenfalls erhalten.
Ablauf
So beantragen Sie Arbeitsassistenz
- Bedarf klären: Welche Tätigkeiten brauchen Unterstützung, wie viele Stunden pro Woche?
- Antrag beim Integrationsamt stellen, bei neuer Stelle beim Rehabilitationsträger. Den Antrag stellen Sie als beschäftigte Person, nicht Ihr Arbeitgeber.
- Bewilligung abwarten, dann mit uns die Assistenz abstimmen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?
Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50) und Gleichgestellte, die ihre Arbeit fachlich selbst erledigen, aber für bestimmte Handgriffe dauerhaft Unterstützung brauchen.
Wer stellt den Antrag?
Sie selbst als beschäftigte Person. Für den Erhalt des Arbeitsplatzes beim Integrationsamt, für eine neue Stelle beim Rehabilitationsträger.
Geht Arbeitsassistenz auch im Homeoffice?
Ja, Assistenz ist dort möglich, wo Sie arbeiten. Der Umfang richtet sich nach der Bewilligung.
Ist Arbeitsassistenz dasselbe wie Persönliche Assistenz?
Nein. Arbeitsassistenz gilt nur für das Arbeitsleben. Für den Alltag gibt es Assistenz nach § 78 SGB IX. Beides lässt sich kombinieren.
Helfen Sie beim Antrag?
Ja, wir helfen bei der Beschreibung des Bedarfs und den Unterlagen.
Wo bieten Sie das an?
In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. Fragen Sie uns, ob wir an Ihrem Ort ein Team aufbauen können.
Kontakt zu Pflegelöwen
Lassen Sie uns über Ihre Assistenz sprechen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Rückrufanfrage. Nennen Sie bitte Ihren Einsatzort und ob Sie sich erstmals orientieren oder einen Anbieterwechsel wünschen.
0511 373 566 50Gesetzestexte und Quellen
Stand: 3. November 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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