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Selbstbestimmung · Assistenz · Finanzierung

Persönliches Budget.
Ihre Assistenz, Ihre Ziele.

Sie möchten Ihren Alltag mit persönlicher Assistenz selbstbestimmt gestalten? Ein Persönliches Budget kann Ihnen ermöglichen, bewilligte Unterstützung selbst zu organisieren. Hier erfahren Sie, wie die Leistungsform funktioniert und welche Fragen vor einem Assistenzbeginn geklärt werden sollten.

Grundwissen

Was ist ein Persönliches Budget?

Normalerweise erhalten Sie bestimmte Unterstützung als Sachleistung. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie stattdessen in der Regel eine Geldleistung; in bestimmten Fällen sind Gutscheine vorgesehen. Damit bezahlen Sie die Leistungen, die für Sie bewilligt wurden. Sie entscheiden mit, von wem, wann und wie Sie Unterstützung erhalten.

Die Grundlage bleibt Ihr individueller Anspruch auf Teilhabe- oder bestimmte Pflegeleistungen. Der zuständige Leistungsträger ermittelt den Bedarf. Daraus ergeben sich der Umfang und die Höhe des Budgets. Es gibt keinen festen Betrag für alle Menschen und keine automatische Bewilligung allein aufgrund eines Pflegegrades.

Wofür persönliche Assistenz gedacht ist

Assistenz kann bei Haushaltsaufgaben, Wegen, sozialen Kontakten, Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung unterstützen. Entscheidend sind Ihre Ziele und Ihr Bedarf. Der Umfang wird gemeinsam geplant; Assistenz rund um die Uhr ist keine automatische Standardleistung.

Ihre Möglichkeiten

Assistenz organisieren, ohne alles allein zu übernehmen.

Dienstleistungsmodell

Sie beauftragen einen Assistenzdienst. Der Dienst beschäftigt das Personal und übernimmt die vertraglich vereinbarten Aufgaben. Welche Einsatzzeiten, Leistungen und organisatorischen Aufgaben enthalten sind, halten Sie gemeinsam fest.

Arbeitgebermodell

Sie stellen Ihre Assistenzkräfte selbst ein und übernehmen die Arbeitgeberaufgaben, etwa Arbeitsverträge, Lohnabrechnung und Einsatzplanung. Dieses Modell ist eine Wahlmöglichkeit. Sie müssen es nicht wählen, um persönliche Assistenz zu erhalten.

Welche Lösung passt, hängt auch von Ihrer Bewilligung und den vereinbarten Leistungszielen ab. Klären Sie vor Vertragsabschluss, wer Vertretungen, Dienstplanung und Nachweise übernimmt.

Finanzierung verstehen

Wer entscheidet über den Antrag?

Je nach Leistung können zum Beispiel der Träger der Eingliederungshilfe, die Kranken- oder Pflegekasse zuständig sein. Werden Leistungen mehrerer Träger benötigt, kommt ein trägerübergreifendes Budget in Betracht. Der Leistungsträger entscheidet über den Anspruch und die Bewilligung. Ein Assistenzanbieter kann diese Entscheidung nicht ersetzen.

Die Budgethöhe richtet sich nach dem festgestellten Bedarf; notwendige Beratung und Unterstützung können einbezogen werden. Ob Eigenbeiträge oder Zuzahlungen anfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsgesetz.

Ihr nächster Schritt

Von Ihren Wünschen zu einer passenden Planung.

01

Alltag und Ziele beschreiben

Überlegen Sie, wobei Sie Unterstützung wünschen: zu Hause, unterwegs oder bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Welche Zeiten sind wichtig? Was möchten Sie selbst entscheiden? Für den Erstkontakt mit uns reichen Name, Telefonnummer und Einsatzort.

02

Beratung und Antrag klären

Wenden Sie sich an den zuständigen Leistungsträger. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt kostenfrei und unabhängig bei der Orientierung. Halten Sie für das persönliche Gespräch bereit, ob bereits eine Bewilligung, ein Antrag oder ein Ansprechpartner vorhanden ist.

03

Assistenz konkret abstimmen

Wenn der Leistungsrahmen geklärt ist, besprechen Sie Einsatzzeiten, Aufgaben, Finanzierung und Teamorganisation. Bei einem Anbieterwechsel gehören bestehende Verträge und eine verlässliche Übergabe dazu. Ein möglicher Start bei Pflegelöwen wird erst nach Prüfung der Voraussetzungen vereinbart.

Bitte senden Sie keine Diagnosen, Bescheide oder medizinischen Unterlagen über das Website-Formular oder WhatsApp. Den geeigneten Weg für benötigte Dokumente besprechen wir persönlich.

Häufige Fragen

Was Sie außerdem wissen sollten.

Sie können uns bereits während der Orientierung ansprechen. Wir besprechen Ihre Wünsche und prüfen mögliche Einsatzbedingungen. Eine Finanzierungs- oder Versorgungszusage ergibt sich daraus noch nicht.

Muss ich selbst Arbeitgeber werden?

Nein. Neben dem Arbeitgebermodell gibt es das Dienstleistungsmodell: Ein Assistenzdienst beschäftigt das Personal und übernimmt die vereinbarten Aufgaben. Besprechen Sie mit dem Leistungsträger, welche Gestaltung und welcher Umfang zu Ihrer Bewilligung passen.

Ist eine Assistenz rund um die Uhr möglich?

Bei entsprechendem Bedarf kann Unterstützung bis zu 24 Stunden täglich geprüft werden. Der zeitliche Umfang muss festgestellt und die Finanzierung geklärt sein. Eine durchgehende Versorgung benötigt mehrere Mitarbeitende; eine einzelne Betreuungskraft kann sie nicht dauerhaft leisten.

Kann ich ein Persönliches Budget auch für mein Kind beantragen?

Ja, Eltern können für ihre leistungsberechtigten Kinder ein Persönliches Budget beantragen, beispielsweise für Assistenz. Welche Leistungen möglich sind und welcher Träger zuständig ist, hängt vom individuellen Anspruch ab.

Bezahlt das Budget auch Miete und Lebensmittel?

Das Persönliche Budget ist für die bewilligte Unterstützung bestimmt. Allgemeine Lebenshaltungskosten wie Miete, Heizung und Lebensmittel werden darüber nicht finanziert. Dafür können gegebenenfalls andere Sozialleistungen zuständig sein.

Kontakt zu Pflegelöwen

Lassen Sie uns über Ihre Assistenz sprechen.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Rückrufanfrage. Nennen Sie bitte Ihren Einsatzort und ob Sie sich erstmals orientieren oder einen Anbieterwechsel wünschen.

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Weiterführende Informationen

Stand: 13. Oktober 2026. Die folgenden öffentlichen Quellen erläutern Leistungsform, Antrag und gesetzliche Voraussetzungen.