Persönliches Budget · Arbeitgebermodell
Assistenz im Arbeitgebermodell.
Sie sind Chef. Wir helfen.
Im Arbeitgebermodell stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst ein. Das bringt maximale Selbstbestimmung, aber auch Arbeitgeberpflichten. Wir unterstützen Sie dabei.
Modell
Was bedeutet das Arbeitgebermodell?
Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihrer Assistenzkräfte. Sie wählen sie aus, schließen Arbeitsverträge, planen Dienste und leiten an. Bezahlt wird das meist über ein Persönliches Budget. Damit übernehmen Sie Arbeitgeberpflichten: Lohnzahlung, Anmeldung zur Sozialversicherung, Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Vertretung.
Die Alternative ist das Dienstleistungsmodell. Dort beauftragen Sie einen Assistenzdienst wie die Pflegelöwen, der Personal, Dienstpläne und Vertretung übernimmt.
Unterstützung
Wie wir Sie unterstützen
- Beratung, ob das Arbeitgebermodell zu Ihnen passt
- Hilfe beim Budgetantrag und bei der Zielvereinbarung
- Orientierung bei Bedarf, Stundenumfang und Dienstplanung
- Auf Wunsch ein späterer Wechsel ins Dienstleistungsmodell
Gesetz
Rechtsgrundlage
Grundlage ist meist das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Die Assistenzleistungen selbst regelt § 78 SGB IX. Bei Pflegebedarf kann auch Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII hinzukommen. Ob Ihr Leistungsträger das Arbeitgebermodell mitfinanziert, wird im Einzelfall geklärt.
Häufige Fragen
Was ist das Arbeitgebermodell?
Sie stellen Ihre Assistenzkräfte selbst ein und sind deren Arbeitgeber. Finanziert wird das meist über ein Persönliches Budget.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?
Unter anderem Arbeitsverträge, Lohnzahlung, Anmeldung zur Sozialversicherung, Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die Organisation von Vertretungen.
Was ist der Unterschied zum Dienstleistungsmodell?
Im Dienstleistungsmodell beauftragen Sie einen Assistenzdienst. Der stellt das Personal, plant die Dienste und organisiert Vertretung. Sie bestimmen trotzdem mit.
Können Sie mich im Arbeitgebermodell unterstützen?
Ja, wir beraten Sie zum Modell, zum Budgetantrag und zur Organisation. Sprechen Sie uns an.
Wo bieten Sie das an?
In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. Fragen Sie uns, ob wir an Ihrem Ort ein Team aufbauen können.
Kontakt zu Pflegelöwen
Lassen Sie uns über Ihre Assistenz sprechen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Rückrufanfrage. Nennen Sie bitte Ihren Einsatzort und ob Sie sich erstmals orientieren oder einen Anbieterwechsel wünschen.
0511 373 566 50Gesetzestexte und Quellen
Stand: 3. November 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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