Persönliches Budget · § 29 SGB IX
Budgetbegleitung.
Wir begleiten Sie durchs Budget.
Ein Persönliches Budget bringt Freiheit, aber auch Aufgaben. Wir unterstützen Sie dabei: beim Antrag, bei der Zielvereinbarung und bei der Organisation Ihrer Assistenz.
Leistung
Wobei unterstützen wir Sie?
- Bedarf beschreiben und den Antrag vorbereiten
- Vorbereitung auf Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung
- Entscheidung zwischen Dienstleistungs- und Arbeitgebermodell
- Organisation der Assistenz, auf Wunsch mit uns als Assistenzdienst
- Fragen zu Verwendungsnachweis und Folgeantrag
Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht. Unabhängig und kostenlos berät auch die EUTB.
Gesetz
Was regelt § 29 SGB IX?
Auf Antrag erhalten Sie Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget (§ 29 SGB IX). Der Leistungsträger schließt mit Ihnen eine Zielvereinbarung. Darin stehen die Ziele, der Nachweis über die Verwendung und die Qualitätssicherung. Ob Kosten für eine Budgetunterstützung im Budget berücksichtigt werden, klären Sie im Einzelfall mit dem Leistungsträger.
Häufige Fragen
Was ist Budgetbegleitung?
Unterstützung für Menschen, die ein Persönliches Budget beantragen oder bereits nutzen: beim Antrag, bei der Zielvereinbarung und bei der Organisation der Assistenz.
Was kostet die Budgetbegleitung?
Das klären wir mit Ihnen im Erstgespräch. Ob die Kosten im Budget berücksichtigt werden können, entscheidet der Leistungsträger.
Muss ich die Pflegelöwen als Assistenzdienst nehmen?
Nein. Sie entscheiden frei, wen Sie mit dem Budget beauftragen.
Ich habe schon ein Budget. Können Sie trotzdem helfen?
Ja, zum Beispiel beim Wechsel des Assistenzdienstes, bei Fragen zum Verwendungsnachweis oder beim Folgeantrag.
Wo bieten Sie das an?
In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. Fragen Sie uns, ob wir an Ihrem Ort ein Team aufbauen können.
Kontakt zu Pflegelöwen
Lassen Sie uns über Ihre Assistenz sprechen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Rückrufanfrage. Nennen Sie bitte Ihren Einsatzort und ob Sie sich erstmals orientieren oder einen Anbieterwechsel wünschen.
0511 373 566 50Gesetzestexte und Quellen
Stand: 3. November 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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