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Assistenz · Freizeit · § 78 SGB IX

Freizeitassistenz.
Für Erwachsene und Kinder.

Kino, Sportverein, Konzert oder Ausflug: Unsere Assistenzkräfte begleiten Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Behinderung in ihrer Freizeit.

Leistung

Was ist Freizeitassistenz?

Freizeitassistenz begleitet Sie oder Ihr Kind zu Hobbys, Sport, Kultur, Treffen mit Freunden und auf Ausflügen. Sie entscheiden, was Sie unternehmen. Die Assistenz macht es möglich.

Gesetz

Wer zahlt die Freizeitassistenz?

Freizeit und Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben gehören ausdrücklich zu den Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX. Sie sind Teil der Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX). Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe. Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohender) seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Haben Sie einen Pflegegrad, kann zusätzlich der Entlastungsbetrag der Pflegekasse für Betreuungsangebote eingesetzt werden, sofern der Anbieter dafür anerkannt ist (§ 45b SGB XI).

Kinder

Freizeitassistenz für Kinder und Jugendliche

Wir begleiten auch Kinder und Jugendliche, zum Beispiel zum Schwimmkurs, in den Verein, auf Ausflüge oder in den Ferien. Den Antrag stellen die Eltern beim zuständigen Amt. Wir helfen beim Beschreiben des Bedarfs.

Häufige Fragen

Gibt es Freizeitassistenz auch für Kinder?

Ja. Wir begleiten auch Kinder und Jugendliche. Zuständig ist meist der Träger der Eingliederungshilfe, bei seelischer Behinderung das Jugendamt.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 78 SGB IX und setzt keinen Pflegegrad voraus.

Wie beantrage ich Freizeitassistenz?

Formlos und schriftlich beim Träger der Eingliederungshilfe. Beschreiben Sie, welche Freizeitaktivitäten Sie ohne Begleitung nicht wahrnehmen können.

Kann ich Freizeitassistenz als Persönliches Budget erhalten?

Ja, als Leistung der Eingliederungshilfe ist sie budgetfähig (§ 29 SGB IX).

Wo bieten Sie das an?

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. Fragen Sie uns, ob wir an Ihrem Ort ein Team aufbauen können.

Kontakt zu Pflegelöwen

Lassen Sie uns über Ihre Assistenz sprechen.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Rückrufanfrage. Nennen Sie bitte Ihren Einsatzort und ob Sie sich erstmals orientieren oder einen Anbieterwechsel wünschen.

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Gesetzestexte und Quellen

Stand: 3. November 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.