Pflegelöwen0511 373 566 50

Ratgeber · § 29 SGB IX

Persönliches Budget beantragen.
Schritt für Schritt.

So stellen Sie den Antrag auf ein Persönliches Budget: wo, wie und was danach passiert. Mit Mustersatz für den formlosen Antrag und Links zu den Gesetzestexten.

Rechtsanspruch

Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget?

Wer Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe hat, kann sie auf Antrag als Persönliches Budget erhalten. Darauf besteht ein Rechtsanspruch (§ 29 SGB IX). Das Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form: Geld statt Sachleistung. Mehrere Träger können sich an einem trägerübergreifenden Budget beteiligen, zum Beispiel Eingliederungshilfe und Pflegekasse.

Ablauf

In fünf Schritten zum Budget

  1. Bedarf notieren. Wobei brauchen Sie Unterstützung, wie oft, zu welchen Zeiten, wie viele Stunden pro Woche?
  2. Antrag stellen. Formlos und schriftlich beim zuständigen Leistungsträger, etwa dem Träger der Eingliederungshilfe. Mustersatz: „Hiermit beantrage ich meine Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.“ Notieren Sie das Datum.
  3. Bedarfsermittlung. Im Gespräch oder Gesamtplanverfahren wird Ihr Bedarf festgestellt. Sie dürfen eine Vertrauensperson mitbringen.
  4. Zielvereinbarung. Sie halten mit dem Träger die Ziele, den Nachweis über die Verwendung und die Qualitätssicherung fest (§ 29 Abs. 4 SGB IX).
  5. Bescheid und Start. Danach organisieren Sie Ihre Assistenz, selbst im Arbeitgebermodell oder über einen Assistenzdienst wie uns im Dienstleistungsmodell.

Zuständigkeit

Was, wenn ich beim falschen Amt bin?

Das ist kein Problem. Der Träger, bei dem Ihr Antrag eingeht, prüft innerhalb von zwei Wochen, ob er zuständig ist, und leitet ihn sonst weiter (§ 14 SGB IX). Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es grundsätzlich erst ab Antragstellung (§ 108 SGB IX). Stellen Sie den Antrag deshalb früh und reichen Sie Unterlagen nach.

Bescheid

Ablehnung oder zu wenig Stunden?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Unabhängige, kostenlose Beratung bieten die Stellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Leistungsträger, von dem Sie eine Leistung erwarten, bei Assistenz meist beim Träger der Eingliederungshilfe. Ist er nicht zuständig, leitet er den Antrag innerhalb von zwei Wochen weiter (§ 14 SGB IX).

Brauche ich ein Formular?

Nein. Ein formloser, schriftlicher Antrag mit Datum genügt. Manche Träger schicken danach eigene Formulare.

Was ist eine Zielvereinbarung?

Ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Leistungsträger nach § 29 Abs. 4 SGB IX. Er regelt die Ziele, den Nachweis über die Verwendung des Budgets und die Qualitätssicherung.

Muss ich Arbeitgeber meiner Assistenzkräfte werden?

Nein. Sie können Assistenzkräfte selbst anstellen (Arbeitgebermodell) oder einen Assistenzdienst beauftragen (Dienstleistungsmodell). Im Dienstleistungsmodell übernehmen wir als Pflegelöwen das Personal und die Einsatzplanung.

Kann ich das Budget mit Pflegeleistungen kombinieren?

Ja, in einem trägerübergreifenden Budget können sich auch Pflegekasse, Krankenkasse oder Sozialamt beteiligen. Welche Leistungen budgetfähig sind, klärt der Träger im Einzelfall.

Wie lange dauert es?

Ohne Gutachten soll der Träger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, mit Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauern Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung oft länger.

Helfen Sie beim Antrag?

Ja. Wir helfen Ihnen, Ihren Bedarf zu beschreiben und die Unterlagen vorzubereiten. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Kontakt zu Pflegelöwen

Lassen Sie uns über Ihre Assistenz sprechen.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Rückrufanfrage. Nennen Sie bitte Ihren Einsatzort und ob Sie sich erstmals orientieren oder einen Anbieterwechsel wünschen.

0511 373 566 50