Ratgeber · § 112 SGB IX · § 35a SGB VIII
Schulbegleitung beantragen.
So geht es.
Ihr Kind braucht Unterstützung in der Schule oder Kita? Hier lesen Sie, welches Amt zuständig ist, was in den Antrag gehört und wie es danach weitergeht.
Zuständigkeit
Welches Amt ist zuständig?
Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung, etwa bei Autismus oder ADHS, ist in der Regel das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Das Jugendamt holt dafür eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme ein. Bei körperlicher, geistiger oder Sinnesbehinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, oft das Sozialamt (§ 112 SGB IX). Landen Sie beim falschen Amt, muss es den Antrag innerhalb von zwei Wochen weiterleiten (§ 14 SGB IX).
Ablauf
Schritt für Schritt
- Bedarf beschreiben. Notieren Sie, in welchen Situationen Ihr Kind im Schulalltag Unterstützung braucht: Ankommen, Unterricht, Pausen, Toilettengang, Sport, Ausflüge.
- Antrag stellen. Mustersatz: „Hiermit beantrage ich für mein Kind [Name, geboren am] Leistungen der Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung für den Besuch der [Schule] ab dem [Datum]. Unterlagen reiche ich nach.“
- Unterlagen nachreichen. Ärztliche und therapeutische Berichte, eine Stellungnahme der Schule, ggf. Förderplan oder Bescheid über den Grad der Behinderung.
- Hilfeplan- oder Gesamtplangespräch. Beim Jugendamt läuft das über den Hilfeplan (§ 36 SGB VIII), bei der Eingliederungshilfe über das Gesamtplanverfahren. Die Schule wird meist beteiligt.
- Bescheid prüfen und Träger wählen. Sie können Wünsche zum Leistungsanbieter äußern (Wunsch- und Wahlrecht, § 8 SGB IX, § 5 SGB VIII).
Bescheid
Abgelehnt oder zu wenige Stunden?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Die Begründung können Sie nachreichen.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Bei seelischer Behinderung das Jugendamt nach § 35a SGB VIII, bei körperlicher oder geistiger Behinderung der Träger der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX. Für die Eltern entstehen dafür in der Regel keine Kosten.
Brauche ich ein Formular?
Nein. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Datum reicht. Unterlagen können Sie nachreichen.
Wann sollte ich beantragen?
So früh wie möglich, für das neue Schuljahr am besten im Frühjahr. Bedarfsermittlung, Entscheidung und die Suche nach der passenden Begleitung brauchen Zeit.
Gibt es auch Kitabegleitung?
Ja, auch für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann Eingliederungshilfe beantragt werden. Die Zuständigkeit folgt denselben Regeln wie bei der Schule.
Darf ich den Anbieter selbst wählen?
Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX, § 5 SGB VIII). Nennen Sie Ihren Wunschanbieter am besten schon im Antrag oder im Hilfeplangespräch.
Wo bieten die Pflegelöwen Schulbegleitung an?
In Hannover und weiteren Städten. Die Orte finden Sie auf unserer Seite Schulbegleitung. Fragen Sie uns gern, ob wir in Ihrer Nähe begleiten können.
Kontakt zu Pflegelöwen
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0511 373 566 50Gesetzestexte und Quellen
Stand: 3. November 2026. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.
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