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Teilhabe & medizinische Unterstützung · Niedersachsen

Schulbegleitung in Lüneburg anfragen.

Ihr Kind braucht im Unterricht, in Pausen oder bei medizinischen Aufgaben Unterstützung? Wir besprechen mit Ihnen, welche Begleitung für die Schule in Lüneburg gebraucht wird und ob ein passender Einsatz möglich ist.

Für Eltern, Sorgeberechtigte und Schulen. Bedarf und Kapazitäten prüfen wir persönlich.

Planung für Lüneburg

Lüneburg: Schulassistenz konkret planen.

Der Landkreis Lüneburg erläutert Schulassistenz auch als Integrationsassistenz beziehungsweise Schulbegleitung. Sie kann Orientierung und Teilnahme im Schulalltag unterstützen und ist nicht an eine einzelne Schulform gebunden. Welche Aufgaben im Einzelfall dazugehören, wird individuell geprüft. Unterricht und pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte werden dadurch nicht ersetzt.

Für Ihre Anfrage aus Lüneburg helfen ein Wochenplan und eine kurze Beschreibung der benötigten Alltagshilfen. Fragen Sie die Schule, ob besondere Unterrichtssituationen, Sport, Ausflüge oder Klassenfahrten berücksichtigt werden sollen. Wenn zusätzlich medizinische Maßnahmen nötig sind, betrachten wir diesen Bedarf getrennt. Nennen Sie auch den Wohnort, damit die Kostenklärung der richtigen Stelle zugeordnet werden kann.

Örtliche Orientierung: Landkreis Lüneburg: Schulassistenz ↗. Dieses Angebot ist eine unabhängige öffentliche Anlaufstelle.

01

Die Situation verstehen

Wo findet die Begleitung statt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten? Wir beginnen mit dem Schulort und Ihren organisatorischen Fragen. Medizinische Einzelheiten werden im persönlichen Austausch geklärt.

02

Aufgaben und Zuständigkeit klären

Teilhabe, medizinische Maßnahmen und pädagogischer Unterricht haben verschiedene Aufgaben. Gemeinsam ordnen wir ein, welche Qualifikation gebraucht wird und welche Stellen beteiligt werden müssen.

03

Den möglichen Start abstimmen

Mit Ihrem Einverständnis werden Schule und gegebenenfalls Behandlungsteam einbezogen. Bewilligung, Einsatzzeiten, Mitarbeitende und Kontaktwege müssen vor dem Beginn zusammenpassen.

Unterstützung richtig einordnen

Teilhabe und Behandlungspflege haben unterschiedliche Wege.

Schulbegleitung / Integrationsassistenz

Sie unterstützt die Teilnahme am Schulalltag, etwa bei Orientierung, Kommunikation oder der Tagesstruktur. Ziele und Umfang orientieren sich am individuellen Bedarf. Unterricht und pädagogische Verantwortung bleiben bei der Schule.

Als Finanzierung kann Eingliederungshilfe infrage kommen, insbesondere nach § 112 SGB IX oder bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII. Die zuständige Stelle prüft den Anspruch.

Medizinische Schulbegleitung

Der Schwerpunkt liegt auf medizinisch erforderlichen pflegerischen Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel im Zusammenhang mit Diabetes. Erforderliche Qualifikation, Aufgaben und Vorgehensweisen werden mit den Beteiligten abgestimmt.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Mehr zur medizinischen Schulbegleitung.

Die genannten Leistungswege sind keine Zusage einer Finanzierung. Über eine Bewilligung entscheidet der zuständige Leistungsträger. Falls mehrere Bedarfe zusammentreffen, müssen Zuständigkeiten und Umfang miteinander abgestimmt werden.

Diese Fragen helfen vor dem ersten Gespräch

  • Welche Schule wird besucht und wer ist dort Ihr Ansprechpartner?
  • Welche Wochentage, Unterrichtszeiten und Ganztagszeiten sind relevant?
  • Geht es um Teilhabe, medizinische Maßnahmen oder beides?
  • Liegt ein Antrag, eine Verordnung oder ein Bescheid bereits vor?
  • Sollen Ausflüge, Klassenfahrten oder ein Anbieterwechsel besprochen werden?

Vertretung bei Ausfällen besprechen wir in der Planung. Die Verfügbarkeit hängt von Qualifikation, Umfang und personellen Möglichkeiten ab. Namen und Gesundheitsdaten Ihres Kindes gehören nicht in das allgemeine Anfrageformular.

Fragen aus Lüneburg

Was Eltern vor dem Start wissen möchten.

Ist Schulassistenz in Lüneburg auf eine bestimmte Schulform begrenzt?

Der Landkreis beschreibt die Unterstützung unabhängig von der besuchten Schulform. Der individuelle Anspruch, die konkreten Aufgaben und eine Einsatzmöglichkeit der Pflegelöwen müssen trotzdem gesondert geprüft werden. Die Begleitung übernimmt keine Unterrichtsaufgaben der Lehrkräfte.

Wer übernimmt die Kosten einer Schulbegleitung in Lüneburg?

Für Hilfe zur Teilhabe kann Eingliederungshilfe nach SGB IX oder, bei einer seelischen Behinderung, nach SGB VIII infrage kommen. Medizinische Behandlungspflege kann unter ihren Voraussetzungen über die Krankenkasse laufen. Über Bewilligung und Umfang entscheidet der zuständige Leistungsträger.

Ist Schulbegleitung dasselbe wie medizinische Schulbegleitung?

Schulbegleitung unterstützt Teilhabe und Orientierung im schulischen Alltag. Medizinische Schulbegleitung betrifft ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen, etwa bei Diabetes. Die benötigte Qualifikation und die Finanzierung können unterschiedlich sein; beide Bedarfe können zusammenkommen.

Wie schnell kann eine Begleitung in Lüneburg starten?

Bitte fragen Sie frühzeitig an. Wir prüfen Bedarf, Bewilligung, Abstimmung mit der Schule und verfügbare geeignete Mitarbeitende. Erst danach kann ein möglicher Beginn vereinbart werden; eine sofortige Besetzung wird nicht pauschal zugesagt.

Welche Angaben reichen für meinen Rückruf?

Ihr Name als Sorgeberechtigte oder Sorgeberechtigter, Ihre Telefonnummer, der Ort der Schule und die gewünschten Zeiten genügen zunächst. Bitte senden Sie über das allgemeine Formular keine Namen, Diagnosen oder Befunde Ihres Kindes.

Ihre Anfrage für Lüneburg

Lassen Sie uns den nächsten Schritt besprechen.

Sie müssen noch nicht alle Anträge fertig haben. Nennen Sie uns den Schulort und Ihre Kontaktmöglichkeiten. Im Rückruf sortieren wir offene Fragen und prüfen die nächsten Schritte.

Björn Hartmann
Schulbegleitung · Pflegelöwen GmbH

0511 373 566 50
hb@pflegeloewen.de

Ihre Angaben dienen der Anfrageprüfung. Ein Start und die Finanzierung werden gesondert abgestimmt.

Rückruf anfragen

Mit * markierte Angaben benötigen wir.

Bitte keine Namen, Diagnosen oder Gesundheitsdaten Ihres Kindes übermitteln. Ihre Wunschzeit berücksichtigen wir nach Möglichkeit.