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Teilhabe & medizinische Unterstützung · Niedersachsen

Schulbegleitung in Celle anfragen.

Ihr Kind braucht im Unterricht, in Pausen oder bei medizinischen Aufgaben Unterstützung? Wir besprechen mit Ihnen, welche Begleitung für die Schule in Celle gebraucht wird und ob ein passender Einsatz möglich ist.

Für Eltern, Sorgeberechtigte und Schulen. Bedarf und Kapazitäten prüfen wir persönlich.

Planung für Celle

Celle: Bedarf vor dem Einsatz gemeinsam sortieren.

Der Landkreis Celle bietet über sein Jugendamt und die Allgemeinen Sozialen Dienste Orientierung für Familien. Je nach Unterstützungsbedarf können unterschiedliche Stellen für eine Eingliederungshilfe zuständig sein. Teilen Sie uns deshalb mit, wo Ihr Kind wohnt und welche Schule in Celle oder im Umland besucht wird. Medizinisch notwendige Unterstützung wird zusätzlich mit den ärztlichen Vorgaben und der Krankenkasse abgeglichen.

Wenn ein Schulwechsel oder eine Rückkehr nach längerer Abwesenheit bevorsteht, ist eine gemeinsame Planung besonders hilfreich. Klären Sie, welche Zeiten von Anfang an nötig sind und ob sich der Bedarf später verändert. Wir besprechen Aufgaben, mögliche Mitarbeitende und Kontaktwege; einen Beginn oder eine dauerhafte Vertretung können wir nicht ohne Prüfung pauschal zusagen.

Örtliche Orientierung: Landkreis Celle: Allgemeine Soziale Dienste ↗. Dieses Angebot ist eine unabhängige öffentliche Anlaufstelle.

01

Die Situation verstehen

Wo findet die Begleitung statt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten? Wir beginnen mit dem Schulort und Ihren organisatorischen Fragen. Medizinische Einzelheiten werden im persönlichen Austausch geklärt.

02

Aufgaben und Zuständigkeit klären

Teilhabe, medizinische Maßnahmen und pädagogischer Unterricht haben verschiedene Aufgaben. Gemeinsam ordnen wir ein, welche Qualifikation gebraucht wird und welche Stellen beteiligt werden müssen.

03

Den möglichen Start abstimmen

Mit Ihrem Einverständnis werden Schule und gegebenenfalls Behandlungsteam einbezogen. Bewilligung, Einsatzzeiten, Mitarbeitende und Kontaktwege müssen vor dem Beginn zusammenpassen.

Unterstützung richtig einordnen

Teilhabe und Behandlungspflege haben unterschiedliche Wege.

Schulbegleitung / Integrationsassistenz

Sie unterstützt die Teilnahme am Schulalltag, etwa bei Orientierung, Kommunikation oder der Tagesstruktur. Ziele und Umfang orientieren sich am individuellen Bedarf. Unterricht und pädagogische Verantwortung bleiben bei der Schule.

Als Finanzierung kann Eingliederungshilfe infrage kommen, insbesondere nach § 112 SGB IX oder bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII. Die zuständige Stelle prüft den Anspruch.

Medizinische Schulbegleitung

Der Schwerpunkt liegt auf medizinisch erforderlichen pflegerischen Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel im Zusammenhang mit Diabetes. Erforderliche Qualifikation, Aufgaben und Vorgehensweisen werden mit den Beteiligten abgestimmt.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Mehr zur medizinischen Schulbegleitung.

Die genannten Leistungswege sind keine Zusage einer Finanzierung. Über eine Bewilligung entscheidet der zuständige Leistungsträger. Falls mehrere Bedarfe zusammentreffen, müssen Zuständigkeiten und Umfang miteinander abgestimmt werden.

Diese Fragen helfen vor dem ersten Gespräch

  • Welche Schule wird besucht und wer ist dort Ihr Ansprechpartner?
  • Welche Wochentage, Unterrichtszeiten und Ganztagszeiten sind relevant?
  • Geht es um Teilhabe, medizinische Maßnahmen oder beides?
  • Liegt ein Antrag, eine Verordnung oder ein Bescheid bereits vor?
  • Sollen Ausflüge, Klassenfahrten oder ein Anbieterwechsel besprochen werden?

Vertretung bei Ausfällen besprechen wir in der Planung. Die Verfügbarkeit hängt von Qualifikation, Umfang und personellen Möglichkeiten ab. Namen und Gesundheitsdaten Ihres Kindes gehören nicht in das allgemeine Anfrageformular.

Fragen aus Celle

Was Eltern vor dem Start wissen möchten.

Kann sich der Umfang der Begleitung in Celle später ändern?

Veränderte Zeiten oder Aufgaben sollten früh mit Schule, Familie und zuständigem Kostenträger besprochen werden. Eine Änderung der Bewilligung kann notwendig sein. Zusätzlich prüfen wir, ob die Personalplanung zum neuen Umfang passt.

Wer übernimmt die Kosten einer Schulbegleitung in Celle?

Für Hilfe zur Teilhabe kann Eingliederungshilfe nach SGB IX oder, bei einer seelischen Behinderung, nach SGB VIII infrage kommen. Medizinische Behandlungspflege kann unter ihren Voraussetzungen über die Krankenkasse laufen. Über Bewilligung und Umfang entscheidet der zuständige Leistungsträger.

Ist Schulbegleitung dasselbe wie medizinische Schulbegleitung?

Schulbegleitung unterstützt Teilhabe und Orientierung im schulischen Alltag. Medizinische Schulbegleitung betrifft ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen, etwa bei Diabetes. Die benötigte Qualifikation und die Finanzierung können unterschiedlich sein; beide Bedarfe können zusammenkommen.

Wie schnell kann eine Begleitung in Celle starten?

Bitte fragen Sie frühzeitig an. Wir prüfen Bedarf, Bewilligung, Abstimmung mit der Schule und verfügbare geeignete Mitarbeitende. Erst danach kann ein möglicher Beginn vereinbart werden; eine sofortige Besetzung wird nicht pauschal zugesagt.

Welche Angaben reichen für meinen Rückruf?

Ihr Name als Sorgeberechtigte oder Sorgeberechtigter, Ihre Telefonnummer, der Ort der Schule und die gewünschten Zeiten genügen zunächst. Bitte senden Sie über das allgemeine Formular keine Namen, Diagnosen oder Befunde Ihres Kindes.

Ihre Anfrage für Celle

Lassen Sie uns den nächsten Schritt besprechen.

Sie müssen noch nicht alle Anträge fertig haben. Nennen Sie uns den Schulort und Ihre Kontaktmöglichkeiten. Im Rückruf sortieren wir offene Fragen und prüfen die nächsten Schritte.

Björn Hartmann
Schulbegleitung · Pflegelöwen GmbH

0511 373 566 50
hb@pflegeloewen.de

Ihre Angaben dienen der Anfrageprüfung. Ein Start und die Finanzierung werden gesondert abgestimmt.

Rückruf anfragen

Mit * markierte Angaben benötigen wir.

Bitte keine Namen, Diagnosen oder Gesundheitsdaten Ihres Kindes übermitteln. Ihre Wunschzeit berücksichtigen wir nach Möglichkeit.