Die Situation verstehen
Wo findet die Begleitung statt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten? Wir beginnen mit dem Schulort und Ihren organisatorischen Fragen. Medizinische Einzelheiten werden im persönlichen Austausch geklärt.
Teilhabe & medizinische Unterstützung · Niedersachsen
Ihr Kind braucht im Unterricht, in Pausen oder bei medizinischen Aufgaben Unterstützung? Wir besprechen mit Ihnen, welche Begleitung für die Schule in Oldenburg gebraucht wird und ob ein passender Einsatz möglich ist.
Für Eltern, Sorgeberechtigte und Schulen. Bedarf und Kapazitäten prüfen wir persönlich.
Planung für Oldenburg
Die Stadt Oldenburg nennt inklusive Bildung und Schulbegleitung in ihren Informationen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wichtig für Ihre Planung: Stadt Oldenburg und Landkreis Oldenburg sind unterschiedliche Verwaltungsgebiete. Teilen Sie uns daher sowohl Ihren Wohnort als auch den tatsächlichen Schulort mit. Der Schulort allein bestimmt nicht in jedem Fall die Zuständigkeit für eine beantragte Unterstützung.
Bei einem Wechsel von der Kita in die Grundschule sollte die neue Schule früh einbezogen werden. Besprechen Sie, welche bisherigen Hilfen weiter gebraucht werden und was sich durch Unterricht, Pausen oder Ganztag verändert. Wir prüfen für den konkreten Ort, welche personelle Begleitung angefragt werden kann und welche Abstimmungen für einen möglichen Start noch fehlen.
Örtliche Orientierung: Stadt Oldenburg: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ↗. Dieses Angebot ist eine unabhängige öffentliche Anlaufstelle.
Wo findet die Begleitung statt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten? Wir beginnen mit dem Schulort und Ihren organisatorischen Fragen. Medizinische Einzelheiten werden im persönlichen Austausch geklärt.
Teilhabe, medizinische Maßnahmen und pädagogischer Unterricht haben verschiedene Aufgaben. Gemeinsam ordnen wir ein, welche Qualifikation gebraucht wird und welche Stellen beteiligt werden müssen.
Mit Ihrem Einverständnis werden Schule und gegebenenfalls Behandlungsteam einbezogen. Bewilligung, Einsatzzeiten, Mitarbeitende und Kontaktwege müssen vor dem Beginn zusammenpassen.
Unterstützung richtig einordnen
Sie unterstützt die Teilnahme am Schulalltag, etwa bei Orientierung, Kommunikation oder der Tagesstruktur. Ziele und Umfang orientieren sich am individuellen Bedarf. Unterricht und pädagogische Verantwortung bleiben bei der Schule.
Als Finanzierung kann Eingliederungshilfe infrage kommen, insbesondere nach § 112 SGB IX oder bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII. Die zuständige Stelle prüft den Anspruch.
Der Schwerpunkt liegt auf medizinisch erforderlichen pflegerischen Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel im Zusammenhang mit Diabetes. Erforderliche Qualifikation, Aufgaben und Vorgehensweisen werden mit den Beteiligten abgestimmt.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Mehr zur medizinischen Schulbegleitung.
Die genannten Leistungswege sind keine Zusage einer Finanzierung. Über eine Bewilligung entscheidet der zuständige Leistungsträger. Falls mehrere Bedarfe zusammentreffen, müssen Zuständigkeiten und Umfang miteinander abgestimmt werden.
Vertretung bei Ausfällen besprechen wir in der Planung. Die Verfügbarkeit hängt von Qualifikation, Umfang und personellen Möglichkeiten ab. Namen und Gesundheitsdaten Ihres Kindes gehören nicht in das allgemeine Anfrageformular.
Fragen aus Oldenburg
Bitte geben Sie beide Orte an: den Wohnort Ihrer Familie und den Ort der Schule. Wir besprechen mit Ihnen die konkrete Einsatzplanung. Die zuständige Stelle sollte die leistungsrechtliche Zuordnung bestätigen, weil Stadt und Landkreis unterschiedliche Verwaltungsgebiete sind.
Für Hilfe zur Teilhabe kann Eingliederungshilfe nach SGB IX oder, bei einer seelischen Behinderung, nach SGB VIII infrage kommen. Medizinische Behandlungspflege kann unter ihren Voraussetzungen über die Krankenkasse laufen. Über Bewilligung und Umfang entscheidet der zuständige Leistungsträger.
Schulbegleitung unterstützt Teilhabe und Orientierung im schulischen Alltag. Medizinische Schulbegleitung betrifft ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen, etwa bei Diabetes. Die benötigte Qualifikation und die Finanzierung können unterschiedlich sein; beide Bedarfe können zusammenkommen.
Bitte fragen Sie frühzeitig an. Wir prüfen Bedarf, Bewilligung, Abstimmung mit der Schule und verfügbare geeignete Mitarbeitende. Erst danach kann ein möglicher Beginn vereinbart werden; eine sofortige Besetzung wird nicht pauschal zugesagt.
Ihr Name als Sorgeberechtigte oder Sorgeberechtigter, Ihre Telefonnummer, der Ort der Schule und die gewünschten Zeiten genügen zunächst. Bitte senden Sie über das allgemeine Formular keine Namen, Diagnosen oder Befunde Ihres Kindes.
Ihre Anfrage für Oldenburg
Sie müssen noch nicht alle Anträge fertig haben. Nennen Sie uns den Schulort und Ihre Kontaktmöglichkeiten. Im Rückruf sortieren wir offene Fragen und prüfen die nächsten Schritte.
Björn Hartmann
Schulbegleitung · Pflegelöwen GmbH
0511 373 566 50
hb@pflegeloewen.de
Ihre Angaben dienen der Anfrageprüfung. Ein Start und die Finanzierung werden gesondert abgestimmt.
Offizielle Orientierung · geprüft am 13.10.2026